Kleingärtnerverein Hospitalwiesen e.V. Celle
Informationen in Kürze
- In der Gartenordnung finden sich Ergänzungen der Satzung und des
Unterpachtvertrages.
- Es sind alle Bauvorhaben durch den Vorstand
genehmigungspflichtig. Der Vorstand ist hier gegenüber dem Grundstückseigentümer, der Stadt Celle, in der Pflicht. Bauvorhaben sind auch z.B. Fundamente für Fahnenstangen, Gewächshäuser, gemauerte
Gartengrills. Alle Bauvorhaben sind schriftlich beim Vorstand zu beantragen und dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden.
- Veranstaltungen, wie Osterfeuer, Gartenfest,
Seniorennachmittag, Hausfrauennachmittag werden vom Verein im und am Vereinshaus, das als Vollgaststätte verpachtet ist, und auf dem Festplatz durchgeführt.
- Trinkwasser kann beim Vereinshaus während der Öffnungszeiten
kostenlos geholt werden, Gießwasser für den Garten kann individuelle mit Gartenpumpen aus Brunnen gefördert werden.
- Die Wege sind grundsätzlich für den Fahrzeugverkehr
geschlossen. Ausgenommen sind Zulieferungen für den Verein und das Vereinshaus. Für den privaten Bedarf sind die Tore am Mittwochnachmittag und Samstagvormittag geöffnet. Eine rücksichtsvolle
Fahrweise (Schrittgeschwindigkeit!) ist wegen der Kinder und Fußgänger sowie der Staubentwicklung angezeigt. Es gelten die Vorschriften für den verkehrsberuhigten Bereich (STVO).
- Der Kleingarten dient Erholungszwecken. Daher ist das Betreiben
von „lärm erzeugenden Geräten“ auf wenige Vormittagsstunden und eine Stunde am Abend beschränkt. Geräte mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht eingesetzt werden!
Ein gut-nachbarschaftlicher Umgang sollte selbstverständlich sein.
Gegenseitige Rücksicht ist angesagt. Der Garten ist nicht nur zum Grillen und Feiern da !
Die Anlage Hospitalwiesen ist auch für die Öffentlichkeit da. Das sollte für
jeden Kleingärtner Ansporn sein, seinen Garten so in Ordnung zu halten, dass er der kritischen Betrachtung durch Besucher standhält. Auch die Hecken sind so niedrig zu halten, dass der Besuch lohnt
und die Gärten eingesehen werden können (max. 1,20 m).