Datenschutzgrundverordnung der EU tritt in Kraft
Ab 25. Mai 2018 dem gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Gleichzeitig tritt ein dazu gehöriges deutsches Ergänzungsgesetz, das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz – DSAnpUG in Kraft.
Wer darf Daten erheben, wo werden sie gespeichert, wie dürfen sie weitergegeben werden, wie lange werden sie aufbewahrt.
Mit der DSGVO kommen wir immer dann in Berührung, wenn wir die Daten unserer Mitglieder erfassen.
Das neue Mitglied hat bei Aufnahme seinen Vornamen, Namen, Adressen, Geburtsdaten, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Familienstand, Beruf, Nationalität und Kontodaten anzugeben. Diese Angaben werden für die Vereinsverwaltung gebraucht, für die Zustellung von Rechnungen, für Ehrungen etc.
Die Angabe des Berufs oder der besonderen Fähigkeiten sind für die Einteilung bei der Gemeinschaftsarbeit von Nutzen.
Auch der Bezirksverband möchte Listen als Nachweis für die Versicherten. Für den Bezug der Gartenzeitung werden Listen an den Verlag verschickt.
Wir erfassen die Daten in den Aufnahmeanträgen und übertragen sie dann im Vereinsverwaltungsprogramm. Nach der Datenschutzgrundverordnung gibt es eine Informationspflicht.
· welche Daten werden erhoben
gem. Aufnahmeantrag
· wer erhebt die Daten
Vorstand des KGV
· an wen werden Daten weitergereicht
Stromgesellschaft und Bezirksverband des KGV für Versicherungen und Statistiken,
(siehe Pkt. 9 Aufnahmeantrag)
· Wo werden die Daten gespeichert
Papierform und Digital auf dem PC / Datenträger
· Wie lange werden die Daten gespeichert
Daten werden solange gespeichert, bis keine Rückfragen bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu erwarten sind
Mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag haben alle Pächter die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und bestätigt.
Änderungen und Ergänzungen sind unverzüglich dem Vorstand zu melden, damit falsche oder fehlerhafte Daten korrigiert oder gelöscht werden können.