Achtung !!!
Beitrag 2024 - Betrag 100,00 EUR
Pacht 2024 - Betrag 65,00 EUR
Bis zum 01.03.2024 ist die Pacht und der Beitrag für das Jahr fällig.
Bitte daran denken, das sich die Pacht erhöht hat.
Angelika Siemer
Vorsitzende
Bankverbindung KGV Hospitalwiesen: Sparkasse Celle
IBAN DE53 2695 1311 0106 0520 46, SWIFT-BIC:NOLADE21GFW
Gemeinschaftsarbeiten
Gemeinschaftsarbeiten (Pflichtstunden) sind für eine Kleingartenanlage unerlässlich. Sie dienen der Schaffung und Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Diese Pflichtstunden sind von jedem Parzellennutzer zu leisten. Ist er längere Zeit krank oder kann in sonstiger Weise (Gesundheits- und Altersgründe, berufsbedingte Verhinderung u. a.) seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, muss er, wie im Mietrecht, eine Ersatzperson stellen (LG Kassel 1990; LG Düsseldorf, 1988).
Nachbarschaftliche Hilfe ist auch hier gefragt. Kann er das nicht, ist ein Ausgleichsbetrag an den Verein zu zahlen. Die Höhe des Betrages für jede versäumte Stunde Gemeinschaftsarbeit beschließt die JHV. Der übliche Stundensatz ist der eines Arbeiters. Der Verein darf die Ablösesumme sogar noch höher setzen, denn im Vereinsinteresse liegt, dass die Arbeit geleistet und nicht primär der Geldbetrag entrichtet wird.
Die Verweigerung der Gemeinschaftsarbeit ist eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung, deshalb ist sie ausdrücklich als Kündigungsgrund in den § 9 Abs. l Nr. l BKleingG aufgenommen worden.
Mit der Verweigerung der Gemeinschaftsarbeit würde dem Verein ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt; er müsste in die Lage versetzt werden, sich die Leistung notfalls auf dem freien Markt zu kaufen.
Unsere Kleingartenanlage muss verwaltet und die gemeinschaftlichen Einrichtungen müssen instandgehalten und gepflegt werden. Wer einen Garten nutzt, muss auch die damit verbundenen Pflichtstunden erbringen.
In unserer Gartenanlage gibt es viele unterschiedliche Aufgaben, so dass jedem die Möglichkeit gegeben wird, seine Pflichtstunden zu leisten.
Die Gemeinschaftsarbeit fördert das Gemeinschaftsleben, kein Gartenfreund soll sich ausgegrenzt fühlen, wenn er nicht mehr dazu herangezogen wird.
Auf die Befreiung von Pflichtstunden hat der Gartenfreund, auch wenn er betagt oder behindert sein sollte, keinen durchsetzbaren Rechtsanspruch.
Auf Beschluss der Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung 2022 sind Gartenfreunde über 80 Jahre von den Pflichtstunden befreit. Sie können gerne an den Gemeinschaftsarbeiten teilnehmen, müssen es aber nicht.
Welche Aufgaben wann, wie und durch wen erledigt werden, ist Sache des Vorstandes bzw. der durch ihn eingesetzten Organisatoren. Es kann zu großem Unfrieden in der Anlage führen, wenn Mitglieder eigenmächtig sich eine ihnen genehme Arbeit aussuchen. Deshalb ist es nötig, im Bedarfsfall konkrete Absprachen zu treffen.
Nicht als Gemeinschaftsarbeit zu zählen sind Arbeiten in Zusammenhang mit Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaft dienen, wie z. B. Sommerfest, Osterfeuer oder Weihnachtsfeier.
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Angelika Siemer
(1. Vorsitzender)